Zuschüsse für Urlaub sind vom Antragsteller bei seinem örtlichen (Landes-) Verein mit dem Antragsformular zu beantragen.
Ein Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass er nach durchgeführter Prüfung durch die Vorsitzenden (Beauftragten) der örtlichen Vereine dem Hilfsfonds Dialyseferien e.V. vier Wochen vor Urlaubsantritt vorliegt. Ausnahmen von dieser Frist müssen schriftlich begründet werden.
Die Vorsitzenden der örtlichen (Landes-) Vereine prüfen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach den vorliegenden Richtlinien und vermerken das Ergebnis ihrer Überprüfung auf dem Antrag.
Anträge sind in eigener Zuständigkeit dann abzulehnen, wenn bei der Berechnung die zulässige Einkommensgrenze überschritten wird oder wenn der Urlaub bereits begonnen oder abgewickelt wurde.