Richtlinien

Richtlinien

approval 80

Die Bezuschussung erfolgt unter folgenden Vorbedingungen:

Der Antragsteller muss seit mindestens sechs Monaten Mitglied in einem Verein sein, welcher Mitglied im Hilfsfonds Dialyseferien e.V. ist und der dem BN e.V. (Bundesverband Niere e.V.) angehört. Außerdem besteht Zuschussberechtigung nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.

Die Antragstellung erfolgt immer über den örtlichen (Landes-) Verein und wird dort auf sachliche Richtigkeit geprüft.

Gefördert werden jährlich maximal 21 Tage. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Anzahl der Tage, multipliziert mit einem festen Tagessatz (zur Zeit 25 EUR bzw. 13 EUR pro Kind für Kinder-Ferienaktionen).

 

{backbutton}

Publish modules to the "offcanvs" position.